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Logo Christina Radinger create your growth, Mentaltrainerin und Resilienztrainerin in Wien
  • Wieviel kostet eine Mentaltraining Einheit?
    Eine Mentaltraining/ Mental Coaching Einheit von 70 Minuten kostet für Privatpersonen € 120 ,- inkl. Ust*. Ich biete außerdem ein Spezialangebot an, bei Buchung eines Mentaltraining 3-er Pakets zum Preis von € 330 ,- statt € 360 ,- Der Preis für Unternehmen, Teams und Führungskräfte liegt bei € 160 ,- exkl. Ust* Nach Absprache gibt es besondere Rabatte für Student:innen, Schüler:innen und Arbeitsuchende *Stand Dezember 2023
  • Wie lange dauert eine Mentaltraining Einheit im Einzelsetting?
    Eine Einheit dauert 60 Minuten. Dadurch können wir gut ins Thema eintauchen, können aber gleichzeitig den Prozess völlig entspannt und drucklos gestalten. Das ist wichtig, denn Entspannung, ist die Basis für mentales Arbeiten.
  • Für wen ist Mentaltraining geeignet?
    Mentaltraining kann für jeden Menschen bei der Erreichung seiner/ihrer Ziele hilfreich sein und sowohl von Kindern als auch bis ins hohe Alter praktiziert werden. Mentaltraining hat tatsächlich mit "Training" zu tun, also mit einer regelmäßigen Anwendung unterschiedlicher Mental Tools, daher ist die Voraussetzung für einen guten Trainingserfolg, eine gewisse Vorstellungskraft, Selbstverantwortung und der Wille sich täglich ein paar Minuten Zeit für das Training zu nehmen.
  • Wie lange dauert es, bis ich mein Ziel durch Mentaltraining erreicht habe?
    Da jedes Anliegen sehr individuell ist und die Prozessdauer von mehreren Komponenten abhängt (Eigenverantwortung beim Training, Anzahl und "Stärke" des aktuelles hinderlichen Mindsets, Klarheit des Ziels), ist die Prozessdauer schwer vorherzusagen. Erfahrungsgemäß dauert im Durchschnitt ein Mentaler Prozess zu einem Ziel zwischen 6 und 10 Einheiten. Je öfter man einen mentalen Prozess durchgemacht hat, desto schneller funktioniert es allerdings, da man bereits mit den Methoden und Tools vertraut ist.
  • Was macht man beim Mentaltraining?
    Beim Mentaltraining geht es darum, das eigene Mindset so auszurichten, dass es für das gewünschte Ziel förderlich ist. Dabei verwendet man Methoden aus unterschiedlichen Bereichen, vor allen Dingen nutzen wir im Mental Coaching Visualisierungsübungen, Methoden der Autosuggestion zur Verbesserung der eigenen mentalen Stärke und Entspannungsübungen. Voraussetzung für eine gute mentale Arbeit, ist zunächst eine entspannte Grundstimmung, denn erst da kommt unser Gehirn in den sogenannten Alpha-Zustand, also in einen Zustand des "Tagträumens". Daher arbeiten wir meistens zu Beginn des mentalen Prozesses oder parallel mit Entspannungsübungen.
  • Was bringt Mentaltraining/ Mental Coaching?
    Mental Coaching oder Mentaltraining ist eine effektive Methode, die dich dabei unterstützen kann, dein gewünschtes Ziel zu erreichen. Dieses Ziel kann viele Facetten haben, wie zum Beispiel: - verbesserte Work-Life Balance - verbesserte Stressresistenz und Resilienz - gestärktes Selbstbewusstsein - verbessertes Körpergefühl - berufliche Neuorientierung - sportliche Ziele - finden des Wunschpartners
  • Was ist Mentaltraining nicht?
    Mentaltraining ist keinesfalls Ersatz für ärztliche, psychologische oder psychotherapeutische Diagnosen, Behandlungen oder Untersuchungen. Beim Mentaltraining arbeiten wir am "gesunden Teil" des Menschen, das heißt wir können beispielsweise an deinem Wohlbefinden, deinem Selbstbewusstsein, deiner Zufriedenheit arbeiten. Hierfür bekommst du von mir Tools und Übungen des Mentalen Trainings in die Hand, die du selbst anwendest und so dein Ziel erreichst. Sollte eine Diagnose und Therapie nötig sein, verfüge ich über ein sehr gutes Netzwerk, wohin ich gerne vermitteln kann.
  • Wie kann man die eigene Resilienz aufbauen?
    Resilienz ist ein gut erforschtes Konzept. Alleine im deutschsprachigen Raum gibt es unzählige Resilienzkonzepte, die unterschiedliche Resilienzkompetenzen hervorheben. Unter einer Resilienzkompetenz versteht man die Fähigkeit, die dazu beiträgt, dass Menschen resilient durch Krisen durchgehen können. Meistens sprechen wir hier von mehreren Kompetenzen die wir benötigen und nicht nur von einer. Und genau diese Kompetenzen lassen sich stärken und trainieren. Dabei unterstütze und begleite ich dich sehr gerne!
  • Was ist er Unterschied zwischen Resilienz und Stressresistenz?
    Obwohl sich sowohl Resilienz als auch Stressresistenz mit dem Thema Stressbewältigung beschäftigen, ist die Herangehensweise sehr unterschiedlich. Stressresistenz bezeichnet die Fähigkeit, stressige Situationen erst gar nicht an sich herankommen zu lassen. Also eine Art "Teflon-Fähigkeit", die relativ starr ist. Resilienz dagegen stemmt sich nicht mit Druck gegen die Stresssituation. Resilienz lässt die Krise an sich herankommen, sie stellt eine gewisse Biegsamkeit und Flexibilität dar und geht so durch eine Krise hindurch. Durch dieses "Durchgehen" wird ein Lernprozess möglich. Beispiel gefällig? Sehr gerne! Ein Büromitarbeiter sitz in einem Großraumbüro und fühlt sich von dem Lärm massiv gestört. Stressresistenz: er setzt sich Kopfhörer auf und schottet sich so von dem Lärmpegel ab. Dadurch wird allerdings auch der notwendige Informationsaustausch gestört und er isoliert sich. Resilienz: Der Mitarbeiter aktiviert seine Lösungsorientierung und Kommunikationskompetenz. Er sucht das Gespräch mit seinen Kollegen:innen. Aus dem Gespräch geht hervor, dass einige andere Mitarbeiter:innen dasselbe Problem haben. Sie entwickeln gemeinsam das Konzept eines Telefonraumes, indem alle Telefongespräch geführt werden. Dadurch wird der allgemeine Lärmpegel reduziert und gleichzeitig der Informationsfluss nicht gestört. Du siehst, beide Konzepte können je nach Situation hilfreich sein. Wenn du gerne mehr dazu erfahren möchtest, melde dich gerne bei mir!
  • Was ist der Unterschied zwischen Consulting, Business Mentoring und Coaching?
    Ein Consultant konzentriert sich auf die inhaltliche Beratung eines Unternehmens und auf praktische Lösungen für Unternehmensprobleme. Beim Business Mentoring wird vorallem Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch betont, während sich Coaching auf die persönliche Entwicklung und Selbstverwirklichung konzentriert. Ein Coach bietet selbst keine Lösungen an, sondern leitet durch unterschiedliche Fragestellungen Perspektivenwechsel ein, aktiviert die Ressourcen und Fähigkeiten ihrer/ seiner Klient:innen, die es ihm/ihr ermöglichen selbstverantwortlich eine Lösung zu finden. Als Unternehmensberaterin biete ich in meinem Business Mentoring Programm das Wissen aus diesen 3 Bereichen an, um dich bei deinem Business zu unterstützen.
  • Gibt es eine Schweigepflicht seitens der Mentaltrainerin/ Mental Coach?
    Die Basis meines Arbeitsverständnisses als Mental Trainerin ist, dass alle Anliegen meiner Klient*innen mit höchster Vertraulichkeit behandelt werden. Um einen mentalen Prozess erfolgreich gehen zu können, ist Offenheit und eine Vertrauensbeziehung zwischen mir und meine Klient*innen essentiell. Dieses Vertrauen wird von mir geschützt durch absolute Verschwiegenheit.
  • Welchen Geltungsbereich umfassen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
    Christina Radinger e.U. mit Firmensitz in Wien bietet im Rahmen persönlichkeitsentwickelnder Maßnahmen Trainings, Seminare und Vorträge für Firmenkunden, in offener und firmenspezifischer Form, wie auch Trainings und Einzelcoachings für Privatpersonen an. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche genannte Bereiche (im Folgenden als Veranstaltungen bezeichnet), die von Christina Radinger e.U. durchgeführt werden. Themen können unter anderem Mental Training/ Mental Coaching, Resilienztraining, Stresscoaching, Burn-Out Prävention uvm., als auch Tätigkeiten im Zuge der Unternehmensberatung sein.
  • Muss ich mich für ein Training vorab anmelden und ist eine Anmeldung verbindlich?
    Sofern für die jeweilige Veranstaltung/ Training/ Einzelcoaching/ Mental Training/ Resilienz Training nichts anderes angegeben ist, sind Anmeldungen telefonisch, schriftlich, per Mail, online oder persönlich bei Christina Radinger e.U. vorzunehmen. Jede Anmeldung ist verbindlich. Um Ihre Anmeldung bearbeiten zu können, wird um vollständige Angabe der Daten, insbesondere des Veranstaltungstitels ersucht. Anmeldungen sind für den Fall, dass Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, schriftlich und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem/r gesetzlichen Vertreter/in unterfertigt vorzunehmen. Nach Durchführung der rechtsverbindlichen Anmeldung sowie Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erhalten Sie eine Ausfertigung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine schriftliche Anmeldungsbestätigung sowie eine Belehrung über das Widerrufsrecht übermitteln wir Ihnen unverzüglich nach Vertragsabschluss in Textform. Die Anmeldung wird von Christina Radinger e.U. bestätigt.
  • Gibt es Teilnahmevoraussetzungen?
    Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Veranstaltung setzt das Vorliegen allfällig festgelegter Qualifikationen und Altersstufen und der gesetzlich normierten Bedingungen voraus.
  • Gibt es eine Teilnahmebestätigung bei Gruppenveranstaltungen?
    Ja, ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, nachdem der hierfür erforderliche Prozentsatz (in der Regel 75% oder 100%) der festgelegten Veranstaltungsstunden besucht wurde und die Veranstaltungsgebühr bezahlt worden ist.
  • Welche Schutzrechte liegen vor?
    Jede/r angemeldete Teilnehmer/in hat das Recht, die im Rahmen des Programms angebotenen Inhalte für seine/ihre persönlichen Zwecke zu verwenden, für sich auszudrucken oder als Dateien zu speichern. Die Teilnehmenden dürfen an Dritte keine Kopien der Unterlagen - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - weitergeben, vermieten, verleihen oder in anderer Form Kopierrechte abtreten. Die von uns bereitgestellten Inhalte sind durch Christina Radinger e.U. urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen bleiben - auch auszugsweise - den Urhebern/innen vorbehalten. Die Teilnehmenden erhalten keinerlei Eigentum oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen. Diese Schutzrechte gelten voll inhaltlich auch für von Christina Radinger e.U. beauftragte und eingesetzte Trainer/innen.
  • Gibt es ein Widerrufsrecht?
    Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht ausüben zu können, müssen Sie ​ Christina Radinger e.U. Frau Christina Radinger MA Mollardgasse 64/ TOP 15 1060 Wien +43 (0) 664 525 3902 info@christinaradinger.at mittels einer einseitigen Erklärung (z.B. mit einem mit Post versandten Einschreiben Brief, oder Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. ​ Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. ​ Folgen des Widerrufs: ​ Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
  • Welche Rücktrittregelung gilt, gibt es Stornobedingungen und fallen Stornogebühren an?
    Sofern die vorhergehende Bestimmung über das gesetzliche Widerrufsrecht nicht zur Anwendung kommt, ist für den Vertragsrücktritt eine Stornogebühr zu bezahlen, die bei einem Rücktritt ab drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Veranstaltungsgebühr und bei Rücktritt am Tag des Veranstaltungsbeginns 100 % der vereinbarten Veranstaltungsgebühr beträgt. ​ Bei Einzelcoachings ist ein Rücktritt bis 24 Stunden vor dem Termin gebührenfrei. Wird das Coaching innerhalb 24 Stunden vor dem Termin abgesagt, wird 100% des Gesamtpreises verrechnet. Der Rücktritt ist erst wirksam, wenn die schriftliche per Post abgesendete Rücktrittserklärung bei der für die Veranstaltungsanmeldung vorgesehenen Anschrift eingelangt ist oder wenn die schriftliche Rücktrittserklärung bei dieser Anschrift persönlich abgegeben wird. Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen und einem allfälligen Verschulden zu bezahlen. ​ Der Rücktritt vom Vertrag kann bei einem Auftrag für mehrere Teilnehmende auch teilnehmendenbezogen (für einzelne Teilnehmer/innen) erfolgen. Die Stornogebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn der Rücktritt nach Zugang der Anmeldebestätigung innerhalb der Stornofrist erklärt wird, selbstverständlich aber wiederum nur dann, wenn die obige Bestimmung über das gesetzliche Widerrufsrecht nicht gilt. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom / von der Teilnehmer/in ein/e Ersatzteilnehmer/in genannt wird, der / die den Aufnahmevoraussetzungen entspricht und die Veranstaltungsgebühr bezahlt.
  • Welche Rücktrittsregelung gilt, bei Rücktritt durch Christina Radinger e.U.?
    Christina Radinger e.U. ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Schulungsvertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die für die betreffende Veranstaltung vorgesehene Mindestteilnehmer/innenzahl nicht erreicht wird, der / die für die Veranstaltung vorgesehene Trainer/in nicht zur Verfügung steht oder die Veranstaltung aus anderen Gründen nicht (mehr) durchgeführt werden kann. In diesem Fall wird die Veranstaltungsgebühr rückerstattet bzw. auf Wunsch eine Gutschrift ausgestellt.
  • Wie ist die Regelung der Haftung?
    Schadenersatzansprüche gegen Christina Radinger e.U., die durch leichtes Verschulden verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Personenschäden.
  • Gibt es ein Kompensationsverbot?
    Ja, es gibt ein Kompensationsverbot. Gegen den Anspruch von Christina Radinger e.U. auf Bezahlung der Veranstaltungsgebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen ausgeschlossen. Im Fall eines Verbrauchergeschäfts können Gegenforderungen lediglich bei Zahlungsunfähigkeit von Christina Radinger e.U. sowie dann und insoweit aufgerechnet werden, als sie im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des/der Verbrauchers/in stehen, gerichtlich festgestellt oder von Christina Radinger e.U. anerkannt worden sind.
  • Wo befindet sich der Gerichtsstand und die Rechtswahl?
    Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichts in Wien vereinbart. Diese Bestimmung findet auf Verbrauchergeschäfte keine Anwendung. Es gilt österreichisches Recht.
  • Welche Regelung gilt, bei Änderungen durch Christina Radinger e.U.?
    Christina Radinger e.U. behält sich das Recht vor, Änderungen im inhaltlichen Bereich des Programms, der Anzahl der Unterrichtsstunden, der Veranstaltungsgebühr, des Veranstaltungsortes und der Veranstaltungstermine vorzunehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben oder die Änderungen infolge faktischer Gegebenheiten, wie etwa durch den Ausfall eines/einer Trainers/in oder der Notwendigkeit den Veranstaltungsort zu wechseln, erforderlich sind.
  • Werden Fotografien auf Veranstaltungen für Werbezwecke verwendet?
    Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Veranstaltungen Fotos und Videos angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung und Werbung auch im Rahmen von sozialen Medien wie Facebook, Instagram etc. veröffentlicht werden können.
  • Welche Veranstaltungsgebühren und sonstigen Kosten fallen an?
    Die im Veranstaltungsprogramm enthaltenen Veranstaltungsgebühren sind Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Bereich Privatpersonen). Die Veranstaltungsgebühr ist sofort nach Rechnungserhalt bzw. lt. Zahlungsziel fällig und die Zahlung spätestens bei Veranstaltungsbeginn nachzuweisen. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnung, sowie Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.A. in Rechnung gestellt.
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